Allgemeines
Anbieter
Die Sparkasse Hellweg-Lippe (nachfolgend „Sparkasse“), ist Betreiberin der Internetseite www.sparkassenspenden-hellweg-lippe.de und Anbieterin des regionalen Spendenportals
„Sparkassenspenden Hellweg-Lippe“.
Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der
Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.
Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier
beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
Sparkasse und ehrenamtliches Engagement
Die Sparkasse ist seit über 200 Jahren eng mit der Region und den Menschen, die hier leben, verbunden.
Dabei ist die Sparkasse sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und setzt sich nachhaltig für
das Gemeinwohl ein. Durch ihr Engagement, z. B. als Förderer gemeinnütziger Projekte, leistet die
Sparkasse einen großen Beitrag, um die Lebensqualität in der Region zu erhöhen.
Ziel der Spendenplattform
Geschäftszweck der Sparkasse ist es, aus den ihr anvertrauten Kundeneinlagen Gewinne zu erwirtschaften.
Aus den erzielten Überschüssen sollen gesellschaftliche Zwecke im Geschäftsgebiet der Sparkasse gefördert
werden, etwa durch Unterstützung gesellschaftlicher, sozialer, sportlicher, ökologischer und kultureller
Projekte.
Das ist ein nachhaltiges Engagement für die Region – transparent und im Sinne der Kundinnen und Kunden der
Sparkasse.
Die Spendenplattform „Sparkassenspenden Hellweg-Lippe“ wurde ins Leben gerufen, um den Bürgerinnen und
Bürgern der Region die Möglichkeit zu geben, förderwürdige Projekte vorzuschlagen: z.B. für „ihren“
Verein, ein Museum, ein Theater oder eine Bildungseinrichtung. Zum anderen sollen die Bürgerinnen und
Bürger die Möglichkeit erhalten, selbst für auf der Spendenplattform vorgestellte Projekte zu spenden.
Projektpräsentation
Die Vereine/Organisationen haben die Chance, sich auf der Internetseite www.sparkassenspenden-hellweg-lippe.de mit einem Projekt zu präsentieren. Im Rahmen
ihrer Öffentlichkeitsarbeit wird die Sparkasse auf die Aktionen, die Aktionszeiträume und entsprechende
ggf. geltende besondere „Nutzungsbedingungen“ hinweisen.
Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger
Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit sowie mildtätige und
kirchliche Einrichtungen. Der Ort der Förderung sollte in dem Geschäftsgebiet der Sparkasse liegen.
Projektträger und Nutzer
Projektträger sind die unter Ziffer 2.1 näher bezeichneten Spendenempfänger, die ein Projekt in die
Spendenplattform einstellen.
Teilnahmebedingungen
Nutzungsberechtigung, Verantwortlicher
Für die Spendenaktion können sich Spendenempfänger (Projektträger) bewerben, die
- gemeinnützige oder mildtätige Ziele, z. B. die Förderung von Jugend, Sport, Bildung, Kultur,
Sozialem etc. verfolgen
- einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
- eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen
- die Spende in dem Geschäftsgebiet der Sparkasse einsetzen. Der Projektträger benennt einen
volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner
versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für den Projektträger in allen
Belangen zu handeln.
Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
Förderkriterien
Die Sparkasse fördert keine Projekte die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe
Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt
verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend
wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden.
Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und
Gewissen, erfolgen.
Die Spende ist im Geschäftsgebiet der Sparkasse einzusetzen.
Kosten
Die Teilnahme ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Antragsteller vollständig
selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt durch die Sparkasse nicht.
Registrierungen
Für die Nutzung des Angebots der Sparkasse muss sich der Antragsteller auf der Spendenplattform
entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.sparkassenspenden-hellweg-lippe.de registrieren. Die Pflichtfelder des Formulars
sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen und ggf. nach dessen Ablauf zu
aktualisieren.
Sodann ist dort die geplante Spendenverwendung konkret zu beschreiben. Im Rahmen der Vorstellung können
zur Projektbeschreibung maximal 25 Bilder (maximale Dateigröße: 8,0 MB, Dateifomat: jpg, jpeg – Auflösung
418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) sowie ein Logo des Antragstellers mit bis zu 5 Bildern
(maximale Dateigröße: 4,0 MB, Dateifomat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung
560x560px) hochgeladen werden.
Die Nutzung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die Sparkasse unentgeltlich. Die
Registrierungsunterlagen werden durch die Sparkasse u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützig- bzw.
Mildtätigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Sparkasse. Ein
Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Spendenaktion besteht nicht.
Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer oder Projektträger, dass er über alle Rechte an den
Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild
frei von Rechten Dritter ist und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der
Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere
Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild
veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Projektträger wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine
Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.
Nutzung
Die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an eingereichten Bildern und Beschreibungen
werden an die Sparkasse übertragen. Außerdem wird der Sparkasse das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die
zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Antragstellers
für diese und zukünftige Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Von einer
Spendenübergabe wird Bild- und ggf. Tonmaterial angefertigt. Die Zustimmung zur Bildfertigung bzw. Nutzung
erklärt der Vertreter des Antragstellers auf einem gesonderten Formular vor Anfertigung des Bildmaterials
schriftlich.
Die Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die
Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die Sparkasse geprüft und anschließend
gegebenenfalls auf der Spendenplattform freigeschaltet.
Kommentierung
Die Sparkasse behält sich vor, Beiträge zu entfernen, die insbesondere unangemessene sprachliche
Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung,
anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und
Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
Benachrichtigung und Spendenauszahlung
Die teilnehmenden Antragsteller werden ausschließlich per E-Mail über die Entscheidung der Sparkasse
informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt bei Zusage bzw. bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und
ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)
Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Antragsteller als Projektträger, der Sparkasse innerhalb von
4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen.
Für die Antragsteller wird in ihrem persönlichen Login als Hilfestellung eine vorausgefüllte
Zuwendungsbestätigung zur Verfügung gestellt. Diese kann, muss aber nicht genutzt werden.
3. Aussetzung von Aktionen
Die Sparkasse behält sich das Recht vor, gesamte Förderaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern,
ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion
aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
4. Haftungsbeschränkungen
Jegliche Schadenersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus
oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle
von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit die Sparkasse im Falle der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend
haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen
Antragsteller. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden
gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.
Mit seiner Teilnahme stellt jeder Antragsteller die Sparkasse von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die
Dritte aus den Bewerbungsunterlagen herleiten. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt
der Antragsteller die Sparkasse insbesondere von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen
Rechtsverteidigung frei.
Der Antragsteller verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder
sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt
zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.
Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine
Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
5. Datenschutz
Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In
diesem Zusammenhang wird auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse verwiesen: Datenschutz - Ihre Angaben bleiben vertraulich -
Sparkasse Hellweg-Lippe.
Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Antragsteller ausdrücklich damit einverstanden, dass
die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung
beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb
zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an
kommunikation@sparkasse-hellweg-lippe.de
gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
6. Sonstiges
Die Spendenplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der
Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen
unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten
entspricht.
Achtung